Zielgruppen und Leistungen

Die Leistungen des Clearingzentrums gliedern sich in zwei Bereiche. Ein Schwerpunkt ist die reine Inobhutnahme, der zweite Schwerpunkt zielt auf eine schnell und zeitnahe Klärung weiterer Zukunftsoptionen und Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen.

Die Inobhutnahme im Clearingzentrum ist für folgende Zielgruppen konzipiert:

  • für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren in akuten Notsituationen
  • für Kinder und Jugendliche, bei denen die körperliche, geistige oder seelische Gesund­heit/Stabilität gefährdet ist
  • für die Inobhutnahme von Kindern (Schulkinder ab 6 Jahren) und Jugendlichen bei de­nen die Sicherheit in der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist
  • für Kinder die fremduntergebracht sind und ein Abbruch der Hilfe droht
  • zur Überbrückung von Wartezeiten, z.B. beim Wechsel in eine Wohngruppe oder einer Auf­nahme in Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • für Kinder und Jugendliche, die als Selbstmelder über Polizei und Jugendamt kurzfris­tig untergebracht werden müssen

Besteht bei den Kindern/Jugendlichen ein Bedarf zur Klärung ihrer aktuellen Lebenssituation, so kann ein Clearingauftrag hinzu kommen. Der besondere Fokus liegt dabei, auf dem Herausarbeiten innerfamiliärer Strukturen. Diese werden analysiert und für alle transparent gemacht. Insbesondere findet eine genaue Beziehungsdiag­nostik durch eine Video-Interaktionsbeobachtung statt. Gezielt werden hierbei die Kontakte in und zu der Familie per Video aufgenommen, gemeinsam analysiert und damit Prozesse sicht­bar für alle Beteiligten gestaltet. Das Clearing im Clearingzentrum basiert auf dem Clearing-Leistungsangebot von Efes aktivierende Eltern-und Jugendhilfe gGmbH. (Hier ein Link zu dem Clearingangebot von EFES) Es ist für folgende Zielgruppen konzipiert:

  • Familien, denen die dauerhafte Herausnahme eines oder mehrerer Kinder/Jugendlicher droht, eine Perspektivabklärung stattfinden soll und die Kinder/Jugendliche sonst in der Inobhutnahme aufgenommen werden müssten.
  • Familien, bei denen es zu einer Inobhutnahme gekommen ist, der Bedarf an Unterstüt­zung und das Maß an Motivation, diese konstruktiv anzunehmen abgeklärt werden soll, um eine zeitnahe Rückkehr oder andere Lösungen zu ermöglichen.
  • Für Jugendliche in akuten Krisen, die nicht mehr zu Hause leben wollen oder können und für Familien die Entlastung in einer akuten Krisen- oder Überforderungssituation, be­nötigen und eine Abklärung weiterer Vorgehensweisen notwendig sind.

Inobhutnahmen im Clearingzentrum sind nicht geeignet für folgende Indikationen:

  • in denen eine Suchtproblematik im Vordergrund steht
  • bei denen die Notwendigkeit einer regelmäßigen medizinischen Versorgung besteht
  • bei der schwere Kriminalität und/oder U-Haft Vermeidung besteht

 

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